SiGe-Koordination
Mit dem 10. Juli 1998 wurde die Baustellenverordnung (BaustellV) rechtsgültig, die für Bauvorhaben ab einem bestimmten Umfang gilt. Diese besagt, dass der Bauherr (Investor) dafür Sorge zu tragen hat, dass Gefährdungen für Leben und Gesundheit auf der Baustelle durch gezielte Planung und koordinierte Arbeitsabläufe vermieden werden. Die Bauwerkstatt Aachen mit der langjährigen Erfahrung in Bauüberwachung und Durchführung hat sich seit Einführung der Verordnung intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Damit können wir unsere eigenverantwortliche Mitarbeit als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) anbieten, beginnend mit der Frage, ob die verpflichtende Voraussetzung auch auf Ihr Bauvorhaben zutrifft. Zu den Leistungen gehören im einzelnen: Bauzeitplan - Vorankündigung - Bauarbeitenkoordination - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - Unterlage für spätere Arbeiten - Ausschreibungspositionen - Baustellenverordnung |